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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 12.14, 6 B 12.14, 6 B 12.14   

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https://dejure.org/2014,37627
OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 12.14, 6 B 12.14, 6 B 12.14 (https://dejure.org/2014,37627)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.11.2014 - 6 B 12.14, 6 B 12.14, 6 B 12.14 (https://dejure.org/2014,37627)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. November 2014 - 6 B 12.14, 6 B 12.14, 6 B 12.14 (https://dejure.org/2014,37627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 124a Abs 1 S 1 VwGO, § 85 SGB 9, § 92 SGB 9, § 114 S 1 VwGO, § 33 Abs 2 DRVBundTV
    Zustimmungsentscheidung des Integrationsamts zur Beendigung eines mit der Deutschen Rentenversicherung Bund bestehenden, kraft Tarifvertrages beendeten Arbeitsverhältnisses)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 5 VwGO, § 114 VwGO, § 242 BGB, § 39 SGB 1, § 85 SGB 9, § 91 Abs 4 SGB 9, § 92 SGB 9
    Schwerbehinderte; Deutsche Rentenversicherung Bund; Berufung; Zulässigkeit; fehlender Ausspruch im Tenor des erstinstanzlichen Urteils über die Zulassung der Berufung; Berentung wegen teilweiser Erwerbsminderung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Tarifvertrags ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verweigerte Zustimmung des Integrationsamts zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer - Weiterbeschäftigungsantrag - tarifvertragliche Regelung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 12.14
    Es handelt sich um ein Fürsorgegesetz, das dem Ausgleich der besonderen Nachteile des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dient (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287, 292).

    Diese Entscheidung erfordert eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992, a. a. O.).

    Das Integrationsamt hat nicht - gleichsam parallel zum Arbeitsgericht - über die Frage der Sozialwidrigkeit der Kündigung zu befinden (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992, a.a.O.).

    Hierdurch sollen die schwerbehinderten Arbeitnehmer vor den besonderen Gefahren, denen sie wegen ihrer Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, bewahrt und sichergestellt werden, dass sie gegenüber nichtbehinderten Menschen nicht ins Hintertreffen geraten (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51/90 -, BVerwGE 90, 287 ff., Rn. 23 bei juris).

  • BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 12.14
    Dies folge auch aus der vom Verwaltungsgericht ausdrücklich zitierten, jedoch unrichtig interpretierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 -.

    Vielmehr kommt es im Rahmen des § 92 SGB IX nicht darauf an, ob die Beigeladene form- und fristgerecht einen Weiterbeschäftigungsantrag bei der Klägerin gestellt hat oder ob es der Klägerin mit Blick auf den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB verwehrt ist, sich auf das Fehlen eines solchen Antrags zu berufen (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 -, BAGE 117, 255 ff., Rn. 32 bei juris).

    Schließlich rechtfertigt auch der Hinweis der Klägerin auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 -, wonach das Integrationsamt das Fehlen eines wirksamen Antrags auf Weiterbeschäftigung gemäß § 33 Abs. 3 TV DRV-Bund nicht unberücksichtigt lassen dürfe, keine andere Einschätzung.

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 12.14
    Von besonderer Bedeutung sind für den behinderungsbedingten Kündigungsschutz die Kündigungsgründe, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24.93 -, BVerwGE 99, 336).

    Der Schwerbehindertenschutz gewinnt hingegen an Gewicht, wenn die Kündigung auf Gründe gestützt wird, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 12.14
    Zwar stellt eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung, nach der den Beteiligten gegen das Urteil die Berufung zusteht, für sich allein in aller Regel keinen Ausspruch über die Zulassung der Berufung dar (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1985 - 2 C 14/84 -, BVerwGE 71, 73 ff., Rn. 14 bei juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 6 B 14.06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigung eines als schwerbehindert

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 12.14
    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung dieser Voraussetzungen ist der der letzten Behördenentscheidung, also der des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Senatsurteil vom 28. März 2007 - OVG 6 B 14.06 -, Rn. 23 bei juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 14.19

    Schwerbehinderung; Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand;

    Das Integrationsamt muss berücksichtigen, ob und inwieweit die Kündigung die besondere, durch das körperliche Leiden bedingte Stellung des behinderten Menschen im Arbeitsleben berührt (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 12.14 - juris Rn. 24).
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